Zuchtbestimmungen
Rund um die geregelte Zucht von reinrassigen Hunden gibt es Bestimmungen, die der Rasse und den Tieren dienen sollen. Für die Broholmer gelten dabei nicht nur die Voraussetzungen des VDH, sondern auch die Grundsätze des zuchtbuchführenden Vereins in Dänemark. Hier in Deutschland gelten für die Broholmer folgende Anforderungen bevor die Hunde zur Zucht zugelassen werden. Jedes Zuchttier benötigt FCI gültige Papiere. Es ist unerlässlich mit ca. 18 Monaten eine Röntgenuntersuchung der Hüften und der Ellbogen machen zu lassen. Die Ergebnisse werden durch einen Gutachter des VDH bewertet und in der Ahnentafel eingetragen. Jeder Hund muss mind. ein Ausstellungsergebnis einer internationalen, nationalen Hundeausstellung oder Spezialschau des VDH vorweisen. Dazu muss der Hund mind.18 Monate alt sein und das Ergebnis muss mind. "sehr gut" sein. Dann kann man den Hund zur Zuchtzulassungsprüfung (Körung) anmelden. Diese Prüfung wird von einem anerkannten VDH Richter durchgeführt.
Die Zuchtordnung hat folgende Voraussetzungen für die Zucht festgelegt. Jeder Hund muss zur Röntgenuntersuchung der Hüfte und Ellbogen. (Das Ergebnis des Gutachters des VDH wird anerkannt.) Alle Broholmer müssen sich einer Mentalbeschreibung (Wesensbeschreibung) unterziehen. Eine Exterieurbestimmung (Körung in ausführlich!!) durch einen erfahrenen dänischen Richter für Broholmer wird durchgeführt. Alle Ergebnisse werden bei den Verpaarungsempfehlungen des Zuchtausschusses des Broholmerselskabets berücksichtigt!
Der Broholmer ist eine vom FCI/VDH anerkannte Hunderasse
Im Mai 2007 wurde der Deutsche Broholmer Verein gegründet
( Quelle: Broholmer Deutschland)